Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 19.01.2015

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657   

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VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 (https://dejure.org/2015,1399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 (https://dejure.org/2015,1399)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 (https://dejure.org/2015,1399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zwingende Ausweisung bei einem jugendlichen Intensivtäter ohne Aufenthaltserlaubnis

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 VwGO, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 53 Nr. 1, § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Art. 8 EMRK
    Ausländerrecht: Keine Abstufung der Ist-Ausweisung zur Ermessensausweisung aus verfassungs- oder völkerrechtlichen Gründen | Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung der Ausweisung; Inzidentprüfung; Zwingende Ausweisung; ...

  • rewis.io

    Erfolglose Beschwerde in Asylverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zwingende Ausweisung bei einem jugendlichen Intensivtäter ohne Aufenthaltserlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 80 Abs. 5 VwGO, § 11 Abs. 1 Satz 1 und 2, § 53 Nr. 1, § 56 Abs. 1 Satz 1 AufenthG, Art. 8 EMRK
    Ausländerrecht: Keine Abstufung der Ist-Ausweisung zur Ermessensausweisung aus verfassungs- oder völkerrechtlichen Gründen | Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung der Ausweisung; Inzidentprüfung; Zwingende Ausweisung; ...

 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
    Die verfügte Ausweisung entspricht jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wonach auch bei Anwendung des gesetzlichen Stufensystems für Ausweisungen die Umstände des Einzelfalls zu prüfen seien, da nur diese Prüfung sicherstellen könne, dass die Verhältnismäßigkeit bezogen auf die Lebenssituation des betroffenen Ausländers gewahrt bleibe (BVerfG, B.v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 19), weil das Verwaltungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Maßstäbe des Art. 8 EMRK vorgenommen hat.
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
    Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit es nicht zulasse, das Gewicht des für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen Interesses allein anhand der Typisierung der den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten zu bestimmen (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07), hat nicht zur Folge, dass aus einer zwingenden Ausweisung eine Ermessensausweisung wird, wenn verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich geschützte private Interessen des Ausländers tangiert sind.
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
    Die im Beschwerdeverfahren vertretene Rechtsansicht, wonach selbst dann, wenn kein besonderer Ausweisungsschutz bestünde, wegen der Verwurzelung des Antragstellers ein "Regel-Ausnahme-Verhältnis nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvR 1392/10) zu treffen sei", ist nicht zutreffend.
  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656
    Nur bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen ist zur Beurteilung der Wiederholungsgefahr gegebenenfalls die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich (BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 6).
  • VG München, 12.05.2020 - M 4 S 19.3047

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis auch nach Verlust der durch Geburt

    Wegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG hat das Gericht jedoch ungeachtet der Wirksamkeit der Rücknahme der Niederlassungserlaubnis im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes auch die Rechtmäßigkeit der Rücknahme der Niederlassungserlaubnis des Antragstellers zu 1) inzident zu prüfen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 22).

    Vorliegend ist die Rücknahme der Niederlassungserlaubnis wirksam (§ 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG) und rechtmäßig (s.o. unter I 2.2.2., zur Erforderlichkeit der Inzidentprüfung vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 CS 14.2657 - juris Rn. 22).

    Zwar ist wegen Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG auch im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wohl die inzidente Prüfung der Rechtmäßigkeit der Ausweisung erforderlich (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 22); sie führt jedoch nicht zu durchgreifenden rechtlichen Bedenken.

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657

    Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung, Ausweisung, Inzidentprüfung, Jugendstrafe,

    Die Verfahren 10 CS 14.2656 und 10 C 14.2657 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

    Die für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 dargelegten Gründe, die der Senat ausschließlich prüft (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen keine Abänderung der Nr. 1 und II des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. November 2014 (1.).

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 GKG.

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2021 - 8 ME 126/20

    Abschiebung; Abschiebungsandrohung; Abwägung; Ägypten; Ausweisungsinteresse;

    Die Ausweisung des Antragstellers, die nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AufenthG unbeschadet der aufschiebenden Wirkung der Klage wirksam ist, ist daher, wie das Verwaltungsgericht zutreffend erkannt hat, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO bezogen auf den prognostischen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung inzident im Hinblick auf ihre voraussichtliche Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, BeckRS 2018, 19619 Rn. 14 m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.8.2018 - 3 B 159/18 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 -, BeckRS 2015, 42415 Rn. 22).
  • VG Würzburg, 25.03.2024 - W 7 K 23.1353

    Ausweisung, Türkischer Staatsangehöriger, Assoziationsrecht EWG/Türkei

    Selbst wenn der erwachsene Kläger in der Türkei nicht mit der Unterstützung von Verwandten rechnen könnte, würde dies für sich genommen keine unzumutbare Härte begründen (BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - BeckRS 2015, 42415 Rn. 28; B.v. 7.2.2008 - 10 ZB 07.1993 - BeckRS 2008, 27508; NdsOVG, B.v. 12.12.2013 - 8 ME 162/13 - BeckRS 2013, 59604).
  • VG München, 05.08.2015 - M 25 K 15.106

    Rechtmäßige Ausweisung eines straffällig gewordenen Ausländers

    Diese Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles findet bei der zwingenden Ausweisung allein im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung statt (BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - Rn. 26).

    Für die Auslösung dieser Sperrwirkung genügt die Wirksamkeit der Ausweisung, Bestandskraft oder Vollziehbarkeit sind nicht erforderlich (vgl. schon BVerfG, B.v. 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 - juris Rn. 26, HessVGH, B.v. 17.8.1995 - 13 TH 3304/94 - noch zu den entsprechenden Vorschriften des AuslG, juris Ls 1, BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 CS 14.2657 - Rn. 22).

  • VG München, 17.06.2015 - M 25 K 15.1190

    Ausweisung mit Wiedereinreisesperre von vier Jahren

    Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.10.2007 - 1 C 10/07 - juris Rn. 24), wonach ein Ausnahmefall von der Regelausweisung - und damit die Notwendigkeit einer behördlichen Ermessensentscheidung - bereits dann vorliegt, wenn durch höherrangiges Recht oder Vorschriften der Europäischen Menschenrechtskonvention geschützte Belange des Ausländers eine Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles gebieten, findet keine Anwendung auf die zwingende Ausweisung nach § 53 AufenthG (vgl. BayVGH, B. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - Rn. 26).

    Für die Auslösung dieser Sperrwirkung genügt die Wirksamkeit der Ausweisung; deren Bestandskraft oder Vollziehbarkeit sind nicht erforderlich (vgl. schon BVerfG, B.v. 29.3.2007 - 2 BvR 1977/06 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 CS 14.2657 - Rn. 22).

  • VGH Bayern, 05.08.2015 - 10 ZB 15.1056

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen

    Die Fiktionswirkung des Verlängerungsantrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 81 Abs. 4 AufenthG steht dem Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nicht gleich (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Dem Verwaltungsgericht musste sich auch von Amts wegen die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur vom Kläger ausgehenden Wiederholungsgefahr nicht aufdrängen (vgl. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656, 10 C 14.2657 - juris Rn. 34).

  • VGH Bayern, 19.09.2016 - 19 CS 15.1600

    Beendigung des rechtmäßigen Aufenthaltes sowie der Wirkungen der Zusicherung

    Gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Ausweisungsverfügung begegne keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, greifen die Beschwerdegründe nicht durch; angesichts dessen ist dem Antragsteller bereits gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG zu Recht kein Aufenthaltstitel erteilt worden (zur Inzidentüberprüfung der Ausweisungsverfügung in solchen Fällen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 - juris Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 18.03.2021 - 8 ME 146/20

    Abänderungsverfahren; Aufenthaltsverbot; aufschiebende Wirkung; Ausweisung;

    Demgegenüber ist eine Inzidentprüfung der im Bescheid vom 4. Juli 2018 verfügten Ausweisung im Hinblick auf ihre voraussichtliche Rechtmäßigkeit nicht vorzunehmen (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 21.01.2020 - 3 B 159/18 -, BeckRS 2018, 19619 Rn. 14 m.w.N; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 14.8.2018 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 30; Bayerischer VGH, Beschl. v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 -, BeckRS 2015, 42415 Rn. 22), weil der seitens der Antragsgegnerin angeordnete Sofortvollzug fortbesteht, nachdem das Verwaltungsgericht den hiergegen gerichteten Antrag des Antragstellers nach § 80 Abs. 5 VwGO und auch dessen Abänderungsantrag insoweit zurückgewiesen hat.
  • VGH Bayern, 07.12.2017 - 19 CS 16.2529

    Ausweisungsinteresse bei Verurteilung wegen Vortäuschens einer ehelichen

    Schließlich ist auch die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wegen der mit Bescheid vom 13. November 2015 verfügten Ausweisung dürfe dem Antragsteller gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG kein Aufenthaltstitel erteilt werden, nicht zweifelhaft, denn die Annahme des Verwaltungsgerichts, die Ausweisungsverfügung begegne keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken, ist nicht in Anbetracht des Beschwerdevortrags zu beanstanden (zur Inzidentüberprüfung der Ausweisungsverfügung in solchen Fällen vgl. z.B. BayVGH, B.v. 19.1.2015 - 10 CS 14.2656 - juris Rn. 22).
  • VGH Bayern, 28.07.2015 - 10 ZB 15.858

    Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten wegen sexuellen

  • VG Würzburg, 26.02.2021 - W 7 S 21.154

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Straffälligkeit

  • VG Berlin, 10.11.2015 - 19 K 294.14

    Ausweisungsverfügung sowie Befristung der Sperrwirkungen

  • VG Hannover, 12.03.2021 - 12 B 6459/20

    Abschiebungsandrohung; aufschiebende Wirkung; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • VG Berlin, 13.02.2015 - 33 L 39.15

    Visumerteilungsanspruch aufgrund nicht rechtskräftiger Ausweisung

  • VG München, 22.06.2023 - M 27 S 23.1313

    Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug

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    Zwingende Ausweisung bei einem jugendlichen Intensivtäter ohne Aufenthaltserlaubnis

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 CS 14.2656

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Sperrwirkung

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
    Die Verfahren 10 CS 14.2656 und 10 C 14.2657 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

    Die für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 dargelegten Gründe, die der Senat ausschließlich prüft (§ 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO), rechtfertigen keine Abänderung der Nr. 1 und II des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 6. November 2014 (1.).

    Die Streitwertfestsetzung für das Beschwerdeverfahren 10 CS 14.2656 beruht auf § 63 Abs. 2 Satz 1, § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 und § 52 Abs. 2 GKG.

  • BVerfG, 10.08.2007 - 2 BvR 535/06

    Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit durch

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
    Die verfügte Ausweisung entspricht jedoch den verfassungsrechtlichen Anforderungen, wonach auch bei Anwendung des gesetzlichen Stufensystems für Ausweisungen die Umstände des Einzelfalls zu prüfen seien, da nur diese Prüfung sicherstellen könne, dass die Verhältnismäßigkeit bezogen auf die Lebenssituation des betroffenen Ausländers gewahrt bleibe (BVerfG, B.v. 10.8.2007 - 2 BvR 535/06 - juris Rn. 19), weil das Verwaltungsgericht eine Verhältnismäßigkeitsprüfung anhand der Maßstäbe des Art. 8 EMRK vorgenommen hat.
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
    Die vom Antragsteller angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit es nicht zulasse, das Gewicht des für eine Ausweisung sprechenden öffentlichen Interesses allein anhand der Typisierung der den Ausweisungsanlass bildenden Straftaten zu bestimmen (BVerfG, B.v. 10.5.2007 - 2 BvR 304/07), hat nicht zur Folge, dass aus einer zwingenden Ausweisung eine Ermessensausweisung wird, wenn verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich geschützte private Interessen des Ausländers tangiert sind.
  • BVerfG, 21.02.2011 - 2 BvR 1392/10

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 GG) durch Versagung von

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
    Die im Beschwerdeverfahren vertretene Rechtsansicht, wonach selbst dann, wenn kein besonderer Ausweisungsschutz bestünde, wegen der Verwurzelung des Antragstellers ein "Regel-Ausnahme-Verhältnis nach den Grundsätzen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG 2 BvR 1392/10) zu treffen sei", ist nicht zutreffend.
  • BVerwG, 13.03.2009 - 1 B 20.08

    Prüfung der zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse; Zeitpunkt der

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2015 - 10 C 14.2657
    Nur bei der Beurteilung psychischer Erkrankungen ist zur Beurteilung der Wiederholungsgefahr gegebenenfalls die Einholung eines Sachverständigengutachtens erforderlich (BVerwG, B.v. 13.3.2009 - 1 B 20.08 - juris Rn. 6).
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